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Anerkennung und Gleichwertigkeit eines ausländischen Diploms oder Zeugnisses

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Diploms ist ein offizieller Beweis, dass Ihr ausländisches Diplom denselben Wert wie ein gleichwertiges, flämisches Diplom hat.

Bedingungen

Sie wollen in Flandern oder Brüssel arbeiten. Wenn Sie (weiter) studieren wollen, sind die Bildungseinrichtungen selbst zuständig.

Prüfen Sie zunächst, ob Sie einen Antrag bei NARIC-Vlaanderen stellen müssen:

  • Für bestimmte Abschlüsse brauchen Sie keine Anerkennung der Gleichwertigkeit: für Abschlüsse, die automatisch anerkannt werden, und um weiter zu studieren.
  • und für bestimmte Berufe reichen Sie Ihren Antrag bei einer anderen Stelle als NARIC-Vlaanderen ein. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Gesundheitsberuf, einen Unterrichtsberuf oder einen anderen reglementierten Beruf in Flandern ausüben möchten. Gehen Sie dazu immer die begleitenden Fragen durch, bevor Sie sich bewerben.

Verfahren

Beantworten Sie Fragen im Anleitungstool

  • Sie erhalten Ratschläge, was Sie brauchen, bevor Sie tatsächlich einen Antrag stellen
  • Sie erfahren in mehreren Schritten, ob, wo und wie Sie Ihren ausländischen Studienabschluss in Flandern anerkennen lassen können. Anhand Ihrer Antworten auf die Fragen im Beratungsassistenten erfahren Sie, welche Art von Anerkennung Sie beantragen können, wie viel es kostet, welche Unterlagen Sie benötigen und wie lange das Verfahren dauert.

Die Kosten

Die Kosten hängen von der Art der Anerkennung ab. Die Kosten des Verfahrens (falls zutreffend) werden im E-Desk mitgeteilt, sobald die Fragen im Anleitungsassistenten beantwortet worden sind.

Ausnahmen

Unterrichtsberufe

Sie haben:

  • die Staatsangehörigkeit eines der Länder des Europäischen wirtschaftlichen Raums oder der Schweiz,
  • und Sie erhielten einen Studienabschluss in einem dieser Länder,
  • und Sie möchten in Flandern unterrichten.

In dem Falle sollten Sie bei AGODI die professionelle Anerkennung Ihres Diploms beantragen, damit Sie in Elementarschulen, weiterführenden Schulen, Schulen für Erwachsene oder Kunstschulen unterrichten dürfen. Möchten Sie auf akademischem Niveau unterrichten, dann sollten Sie sich an die Unterrichtsinstanz selber richten. Sie darf selber darüber entscheiden, ob Sie unterrichten dürfen. Sie können dazu auch um eine bestimmte Anerkennung bitten, damit sie sich entscheiden können.