Laden fertig. Sie befinden sich auf: Schuleinschreibung und -anmeldung

Schuleinschreibung und -anmeldung

In Belgien gibt es freie Schulwahl. Ihr Kind muss die Aufnahmekriterien erfüllen, aber ansonsten können Sie die Schule, in der Sie Ihr Kind einschreiben, frei wählen.

Zum Beispiel können Sie eine Präferenz haben für:

  • eine Schule in der Nähe oder eine weiter entfernte Schule
  • eine öffentliche Schule oder eine freie Schule
  • eine konfessionelle oder eine nicht konfessionelle Schule
  • eine ‘traditionelle’ Schule oder eine Schule mit besonderen pädagogischen Methoden (Niederländisch: methodeschool).

Auch wenn Ihr Kind eine sonderpädagogische Förderung benötigt, können Sie die Schule frei wählen. Das bedeutet, dass Sie sich entscheiden können, Ihr Kind in einer allgemeinen Schule anzumelden. Nach Rücksprache mit den Eltern und dem Zentrum für Schülerbetreuung (Niederländisch: centrum voor leerlingenbegeleiding – CLB) kann die allgemeine Schule jedoch beschließen, die Einschreibung zu beenden, wenn die Anpassungen, die erforderlich sind, damit ein Schüler in der Schule einem individuell angepassten Lehrplan folgen kann, unangemessen sind. Eltern, die sich für eine Förderschule entscheiden, benötigen einen Einschreibebericht (Niederländisch: inschrijvingsverslag) vom CLB. Daraus sollte hervorgehen, dass das Kind eine sonderpädagogische Förderung benötigt und welche Art von Unterricht angemessen wäre.

Wenn Sie Ihr Kind an einer Schule einschreiben möchten, die selbst ihre Kapazität festlegt, muss ein Platz frei sein. Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Schule in Verbindung.

Die Eltern können also eine Schule frei wählen, müssen aber ihre Zustimmung erteilen zu:

  • dem pädagogischen Projekt der Schule (die Grundprinzipien der Schule)
  • der Schulordnung (Rechte und Pflichten der Eltern und Schüler sowie der Schulleitung).

Einschreibung und Anmeldung

Informationen zu jeder Schule

Auf der Website von Bildung Flandern (Niederländisch: Onderwijs Vlaanderen) (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster) finden Sie das gesamte Unterrichtsangebot in Flandern. Sie finden dort nicht nur die Angaben zu allen Schulen, sondern auch, ob die Schule Anmeldungen annimmt oder nicht.

Zeiträume für Einschreibung und Anmeldung

Sie müssen Ihr Kind an einer Schule einschreiben:

  • wenn es zum ersten Mal zur Schule geht;
  • wenn es von der Primarstufe in die Sekundarstufe und manchmal von der Vorschule in die Primarstufe wechselt;
  • wenn es die Schule wechselt.

Die Einschreibung erfolgt während des vorangegangenen Schuljahres. Das Datum des Einschreibungsbeginns kann variieren. Jede Schule ist verpflichtet, das von ihr gewählte Anfangsdatum deutlich mitzuteilen. Erkundigen Sie sich darüber bei der jeweiligen Schule.

In einigen Schulen oder Gemeinden müssen Sie sich anmelden, bevor Sie Ihr Kind einschreiben können. Anmeldung bedeutet, dass Sie uns im Voraus mitteilen, an welcher Schule bzw. an welchen Schulen Sie Ihr Kind einschreiben möchten. Nach der Anmeldung müssen Sie Ihr Kind noch an der Schule einschreiben. Erkundigen Sie sich bei der Schule, an der Sie Ihr Kind einschreiben möchten, ob Sie Ihr Kind zuerst anmelden müssen.

Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie ein Schreiben oder eine E-Mail.

  • Wenn Ihr Kind einen Platz erhalten hat, werden Sie über die Zuteilung benachrichtigt. Das bedeutet, dass Sie Ihr Kind einschreiben können.
  • Wenn vorläufig kein Platz für Ihr Kind frei ist, erhalten Sie eine Mitteilung über den ungünstigen Listenplatz und eine Erläuterung der Schritte, die Sie unternehmen können, um dennoch einen Platz zu finden.

Vorrangiges Recht

Das vorrangige Recht gilt für die Anmeldung und Einschreibung für:

  • den Vorschulunterricht;
  • den Primarstufenunterricht;
  • das erste Unterrichtsjahr der Sekundarstufe;
  • den Förderschulunterricht.

Die folgenden Gruppen werden vorrangig berücksichtigt:

  • Geschwister von Schülern, die bereits an der Schule angemeldet sind. Dazu gehören auch Stiefbrüder und -schwestern, Halbbrüder und -schwestern sowie andere Kinder, die an derselben Adresse leben;
  • Kinder des Schulpersonals (Lehrer, Sekretariatsmitarbeitende usw.).

In Brüssel haben Kinder mit einem Elternteil, der fließend Niederländisch spricht, ebenfalls Vorrang.

Das Verhältnis von Indikatorschülern zu Nicht-Indikatorschülern wird bei der Reihenfolge der Anmeldungen ebenfalls berücksichtigt. Dies gilt zumindest für die Eintrittsjahre, die beiden jüngsten Geburtsjahre im Vorschulunterricht und das erste Jahr in der Primarstufe sowie das erste Jahr der Sekundarstufe I.

Indikatorschüler (Niederländisch: indicatorleerlingen) sind:

  • Kinder aus Haushalten, die im laufenden oder vorangegangenen Schuljahr eine Schulzulage erhalten haben;
  • Kinder, deren Mutter kein Abschlusszeugnis der Sekundarstufe oder keine Bescheinigung über den Abschluss der 6. Klasse der Sekundarstufe hat.

Das Verhältnis von Indikatorschülern zu Nicht-Indikatorschülern wird berücksichtigt, um eine soziale Mischung in der Schule zu erreichen.

Einschreibungen während des Schuljahres

Wenn Sie ein Kind während des Schuljahres einschreiben möchten, sollten Sie sich bei der Schule erkundigen, ob noch ein freier Platz verfügbar ist.

Bitte beachten Sie, dass eine Schule bis zum fünften Schultag im Oktober verpflichtet ist, die chronologische Liste der nicht realisierten Einschreibungen einzuhalten. Nach diesem Tag werden freie Plätze an den ersten Schüler vergeben, der sich persönlich vorstellt. Eine Ausnahme bildet die Einschreibung von Vorschulkindern des jüngsten Geburtsjahrgangs. In diesem Fall muss die Schule die chronologische Liste während des gesamten Schuljahres einhalten.

Vermittlung bei verweigerter Einschreibung

Die Schule muss Ihr Kind ablehnen:

  • in der Primarstufe: wenn Ihr Kind die Aufnahme-, Übergangs- oder Eintrittskriterien nicht erfüllt;
  • wenn die Schule voll ist. Die Schule wird im Voraus bekannt geben, wie viele Plätze verfügbar sind;
  • wenn es Anzeichen dafür gibt, dass Ihr Kind zwischen den Schulen wechselt.

Schulen, die ihre Kapazität selbst festlegen, müssen Ihr Kind ablehnen:

  • wenn die Schule voll ist. Die Schule wird im Voraus bekanntgeben, wie viele Plätze verfügbar sind.

Die Schule kann Ihr Kind ablehnen:

  • in der Sekundarstufe, wenn Ihr Kind die Aufnahme-, Übergangs- oder Eintrittskriterien nicht erfüllt;
  • wenn Ihr Kind im laufenden Schuljahr, im vorangegangenen Schuljahr oder im Jahr davor aufgrund einer Disziplinarmaßnahme von dieser Schule verwiesen wurde;
  • in der Sekundarstufe, wenn Ihr Kind die Schule aufgrund eines dauerhaften Ausschlusses von einer anderen Schule wechselt. Dies kann nur nach Kriterien geschehen, die zuvor im Rahmen der lokalen Konsultationsplattform der Schule (Niederländisch: lokaal overlegplatform/LOP) vereinbart wurden;
  • wenn Ihr Kind einen Einschreibungsbericht für sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten hat und die Regelschule nachweist, dass die erforderlichen Anpassungen nicht angemessen sind. Die Schule trifft diese Entscheidung nach Rücksprache mit den Eltern, dem CLB und dem Klassenrat.

Lehnt die Schule die Einschreibung Ihres Kindes ab, muss sie dies schriftlich mittels eines Ablehnungsschreibens mitteilen.

Sie können die LOP (Niederländisch: Lokaal Overlegplatform) Ihrer Region (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster) um Vermittlung bitten. Diese Vermittlung muss innerhalb von zehn Tagen nach der Mitteilung über die nicht erfolgte Einschreibung erfolgen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie sie rechtzeitig beantragen. LOPs gibt es für die Primar- und Sekundarstufe. In Flandern und Brüssel sind etwa 70 LOPs aktiv.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind zu Unrecht abgelehnt wurde, können Sie eine Beschwerde bei der Kommission für Schülerrechte einreichen (Niederländisch: Commissie inzake Leerlingenrechte). Dies kann innerhalb von 30 Tagen nach der Ablehnung oder innerhalb von 30 Tagen nach der Vermittlung durch das LOP geschehen. Die Kommission teilt Ihnen innerhalb von 21 Tagen mit, ob die Schule die Einschreibung zu Recht abgelehnt hat oder nicht. Weitere Informationen: Anschrift und Verfahren der Kommission für die Schülerrechte. (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster)

Wenn die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Schule Ihr Kind zu Recht abgelehnt hat, wird Sie die LOP dabei unterstützen, eine andere geeignete Schule zu finden.