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Steuervorauszahlung bezugs Immobilien

Die Steuervorauszahlung für Immobilien ist eine Regionalsteuer für Immobilien, die Sie jährlich bezahlen. In Flandern treibt das flämische Steueramt seit dem 1. Juli 1999 diese Steuer ein.

Bedingungen

Als Steuerpflichtige(r) bezahlen Sie die Steuern für Immobilien, wenn Sie:

  • Immobilien besitzen, in denen Sie selber wohnen
  • Einkommen empfangen aus Immobilien (Gebäude, Grundstücke).

Sie bezahlen Steuern für jeden der zwölf Monate.

Procedure

In der flämischen Region schickt das flämische Steueramt jährlich ab Mai allen Steuerpflichtigen, die am 1. Januar des Steuerjahres Eigentümer, Nieβgebraucher, Erbpächter oder ähnliches, von in der flämischen Region gelegenen Immobilien, waren, die Steuerzettel für die Steuervorauszahlung bezugs Immobilien.

In der Region Brüssel-Hauptstadt treibt seit dem 1. Januar 2018 die Dienststelle Brüssel Fiscaliteit die Steuern ein. In der wallonischen Region tut dies die föderale Dienststelle Finanzen.