
Bedingungen
Sie können die Anpassungsprämie als Bewohner oder als Vermieter beantragen.
- Der Bewohner ist die Privatperson, die eine Wohnung am Antragsdatum aufgrund eines Sachenrechts bewohnt oder, die einen Mietvertrag von mindestens drei Jahren abgeschlossen hat.
- Der Vermieter ist der Inhaber-Vermieter der Wohnung, der am Antragsdatum einen Mietvertrag für mindestens neun Jahre mit einem sozialen Vermietungsbüro abgeschlossen hat.
Ob Sie die Anpassungsprämie bekommen, hängt ab von:
- Ihrem Alter
- Ihrem Einkommen
- Ihrer Wohnung
- den Rechnungen der Arbeiten.
Verfahren
Sie können die Anpassungsprämie erst nach der Durchführung der Arbeiten und nach dem Umzug in die Wohnung beantragen. Bitte fügen Sie alle Rechnungen Ihrem Antrag (Word (auf Niederländisch)(Word-Datei) oder PDF (auf Niederländisch)(PDF-Datei öffnet in neuem Fenster)) bei.
Eine Entscheidung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach einem korrekten und vollständigen Antrag. Die Auszahlung erfolgt 3 Monate nach der Entscheidung.
Betrag
Der Betrag der Anpassungsprämie beläuft sich auf 50% des Kostpreises der Arbeiten. Die Prämie beträgt maximal 1.250 Euro.