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Flämischer Sozialschutz

Der flämische Sozialschutz gewährt schwer pflegebedürftigen Personen finanzielle Unterstützung. Der flämische Sozialschutz ist nicht dasselbe wie eine Krankenversicherung, die eine Beihilfe in den medizinischen Kosten gewährt und von den Krankenkassen angeboten wird.

Bedingungen

Wer in Flandern wohnt oder nach Flandern umzieht, soll dem flämischen Sozialschutz beitreten, falls die Person 26 Jahre oder älter ist. Es gibt dazu Ausnahmen (z.B. hinausgehende Grenzgänger, Eingetragene im vorläufigen Verzeichnis für Fremde,...).

Wer in Brüssel wohnt, kann freiwillig dem flämischen Sozialschutz beitreten. Es gibt dazu Ausnahmen (z.B. hinausgehende Grenzgänger, Eingetragene im vorläufigen Verzeichnis für Fremde,...).

Wer in der Wallonie oder im Ausland wohnt, ist vom Anschluss freigestellt. Es gibt dazu Ausnahmen (z.B. hineinkommende Grenzgänger sollten dem flämischen Sozialschutz beitreten).

Mehr Auskünfte finden Sie beim Agentschap Vlaamse Sociale Bescherming.

Verfahren

Wenn Sie Mitglied des flämischen Sozialschutzes werden möchten, dann sollten Sie einer der 6 anerkannten Pflegekassen Flanderns beitreten. Sie haben 2 Möglichkeiten:

  1. Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse (wo Sie Ihre Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung haben) :
    • Christelijke Mutualiteiten-Zorgkas Vlaanderen
    • Neutrale Zorgkas Vlaanderen
    • Zorgkas van de Socialistische Mutualiteiten
    • Zorgkas van de Liberale Ziekenfondsen
    • Zorgkas van de Onafhankelijke Ziekenfondsen
  2. De Vlaamse Zorgkas (flämische Pflegekasse).

Normalerweise empfangen Sie der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse einen Antrag, um Ihren jährlichen Beitrag zu bezahlen im Jahr, in dem Sie 26 Jahre alt werden oder im Moment, in dem Sie nach Flandern oder Brüssel umziehen.

Wenn Sie Ihren ersten Beitrag bezahlt haben, haben Sie dem flämischen Sozialschutz beigetreten. Alle danach folgenden Jahre wird die Pflegekasse, der Sie beigetreten haben, Sie jährlich um den Beitrag bitten.

Wenn der Beitritt für Sie obligatorisch ist und Sie nicht aus eigener Initiative einer Pflegekasse beitreten, dann treten Sie automatisch der flämischen Pflegekasse bei.

Achtung! Falls Sie mindestens 2 Beiträge, nach einem Einschreiben, nicht bezahlt haben, werden Sie mit einem Buβgeld belegt.

Kost

Sie zahlen jährlich einen Mitgliedsbeitrag von 53 Euro.

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