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Dienststelle Unterstützungsplan: Gemeinsam Ihre Unterstützung planen

Eine Dienststelle Unterstützungsplan (auf Niederländisch: dienst ondersteuningsplan (DOP)) hilft Ihnen als Person mit Behinderung dabei, die für Sie am besten geeignete Unterstützung zu finden. Gemeinsam mit Ihnen sucht eine DOP nach Dienstleistungen oder Dienstleistern, die Ihnen maßgeschneiderte Hilfe und Unterstützung bieten können. Das Ergebnis ist ein Unterstützungsplan, der alle Möglichkeiten aufzeigt, die Ihnen und Ihrem Umfeld zur Verfügung stehen.

Bedingungen

Sie haben Anspruch auf einen Unterstützungsplan, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine (mutmaßliche) Behinderung.
  • Sie wohnen in Flandern oder in der Region Brüssel-Hauptstadt.
  • Sie sind jünger als 65 Jahre. Sind Sie bereits von der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung (auf Niederländisch: Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap (VAPH)) als Person mit Behinderung anerkannt? Dann entfällt diese Voraussetzung.
  • Sie verfügen noch nicht über ein Budget für persönliche Assistenz (auf Niederländisch: persoonlijk-assistentiebudget (PAB)) oder ein personenbezogenes Budget (auf Niederländisch: persoonsvolgend budget (PVB)), oder Sie nehmen noch keine Leistungen eines multifunktionalen Zentrums in Anspruch.

Ausnahmen von diesen Voraussetzungen sind möglich. Wenden Sie sich an die VAPH oder an eine DOP, um zu prüfen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen müssen.

Verfahren

Eine Dienststelle Unterstützungsplan begleitet Sie maximal ein Jahr. In Ausnahmefällen kann die Begleitung auf achtzehn Monate verlängert werden.

Die VAPH erkennt die Dienststellen Unterstützungsplan an und bezuschusst diese. Die Adressen der Dienststellen finden Sie auf der Website der VAPH.

Betrag

Beratungen bei einer Dienststelle Unterstützungsplan sind kostenlos.

Gesetzgebung

Beschluss der Flämischen Regierung vom 30. September 2011 über die Anerkennung und Förderung von Dienststellen Unterstützungsplan sowie einer Mentoren-Organisation für die Vorbereitungsphase von Personen mit Behinderung.