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Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung

Nach dem Muster der Energieklasse der Haushaltsgeräte, informiert der Energieausweis über die energetische Leistung eines Gebäudes. Wer seine Wohnung verkauft oder vermietet, ist dazu verpflichtet für die betroffene Wohnung einen Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis enthält:

  • Informationen über das energetische Verhalten der Wohnung, durch einen Qualitätslabel ausgezeichnet (Buchstaben E bis A);
  • Verbesserungsvorschläge mit den daraus erzielbaren Energieeinsparungen.

Bedingungen

Der Energieausweis ist verpflichtet beim Verkauf oder bei der Vermietung jeder einzelnen Wohneinheit, die autonom funktionieren kann (d.h. mit eigener Toilette, Dusche oder Badewanne und eigener Küche), z.B.:

  • pro Haus
  • pro Appartement
  • pro Einzimmerappartement
  • pro Sozialwohnung
  • pro Serviceappartement (außer bei Vermietung pro Tag anstatt über einen Mietvertrag)
  • pro Ferienhaus

Sie finden eine Übersicht aller Wohnungen, für die ein Energieausweis verpflichtet ist (auf Niederländisch), auf der Webseite EPC-pedia.

Verfahren

Ein Energieausweis soll beim Verkäufer oder Vermieter vorliegen im Moment, in dem die Wohnung zum Kaufen oder Mieten angeboten wird (z.B. auf einer Webseite, in der Regionalzeitung, in der Notariatszeitung, über einen Immobilienhändler, usw.).

Nur anerkannte Energieauditoren, die auf der Liste Energiesachverständiger Typ A (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster) eingetragen sind, dürfen einen Energieausweis erstellen. Die Erstellung eines Energieausweises beansprucht etwa einen halben Tag.

Der Verkäufer oder Vermieter soll den Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorlegen.

  • Beim Verkauf der Wohnung überreicht er dem Käufer den originalen Energieausweis. In der Notariatsurkunde werden Daten aus dem Energieausweis erwähnt.
  • Bei der Vermietung der Wohnung bekommt der Mieter eine Kopie des Energieausweises.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Ist die Energieleistung der Wohnung inzwischen verbessert, dann darf ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Betrag

Die Kosten des Energieausweises variieren je nach Größe und Vielfalt des Gebäudes, sowie nach den Reisekosten des Energieauditors. Es lohnt sich den Preis und die Qualität verschiedener Energieauditoren zu vergleichen.

Der Verkäufer oder der Vermieter kann die Kosten des Energieausweises nicht von der Steuer absetzen.