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Krankenversicherung

In Belgien ist die Krankenversicherung Teil der sozialen Sicherheit. Sie sind verpflichtet, sich einer Krankenkasse anzuschließen. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Krankenkassen. Möchten Sie keiner Krankenkasse beitreten, dann können Sie sich kostenlos bei der ‘Hulpkas voor Ziekte- en Invaliditeitsverzekering’ (Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV)), eine öffentliche Einrichtung, die im Rahmen der Pflichtversicherung die gleichen Aufgaben wie Krankenkassen erfüllt, eintragen lassen.

Was machen Krankenkassen für Sie?

  • Sie können Dienstleistungen Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen für:
    • medizinische Behandlung
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Schwangerschaft
  • Bestimmte Gesundheitspflegeleistungen werden in Belgien teilweise oder vollständig von Ihrer Krankenkasse erstattet:
    • Pflege zu Hause (Haushaltshilfe, Familien- und Seniorenhilfe)
    • Verleih von Krankenmaterial
  • Die Krankenkassen treiben finanzielle Beiträge ihrer Mitglieder ein für die obligatorische ’Zorgkas‘ (Flämischer Sozialschutz).

  • Die Krankenkassen betreuen die Anträge für finanzielle Unterstützung wegen der Zorgkas für Pflegepersonen, die Senioren und Kranke zu Hause pflegen und für Einwohner eines Pflegeheims.

Wann sollten Sie krankenversichert sein?

Krankenversicherungspflicht gilt wenn:

  • Sie 25 Jahre oder älter sind;
  • Sie jünger sind als 25 Jahre und arbeiten;
  • Sie jünger sind als 25 Jahre, arbeitslos sind und Arbeitslosengeld empfangen.

Sie finden eine Übersicht aller Krankenkassen(öffnet in neuem Fenster) auf der Webseite des Landesinstitutes für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV). Hier finden Sie auch eine Übersicht aller Leistungen Ihrer Krankenkasse (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster).

Haben Sie Beschwerden?

Richten Sie sich an erster Stelle an Ihre Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat einen Ombudsmann.