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Lernpflicht

Die Lernpflicht ist die Pflicht der Eltern, ihre Kinder lernen zu lassen. Die Dauer der Lernpflicht wird von den föderalen Behörden für ganz Belgien bestimmt.

Anfang und Ende der Lernpflicht

Die Lernpflicht beginnt am 1. September des Kalenderjahres, in dem ein Kind 5 Jahre alt wird.

Die Lernpflicht endet:

  • am 18. Geburtstag, für den Schüler, der vor oder am 30. Juni 18 wird,
  • am 30. Juni für den Schüler, der nach dem 30. Juni 18 wird. Diese Schüler müssen kein neues Schuljahr mehr anfangen.
  • oder im Moment, in dem der Schüler das Zertifikat des Sekundarunterrichts erwirbt, sogar im Alter von 16 Jahren, zum Beispiel.

Ab dem 15. oder 16. Lebensjahr können Schüler zur Erfüllung der Lernpflicht teilzeit lernen und arbeiten.

Die Lernpflicht entspricht nicht der Schulpflicht

Zur Erfüllung der Lernpflicht haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie melden Ihr Kind bei einer Schule an.
  • Sie entscheiden sich für Hausunterricht. Sie müssen dem flämischen Ministerium für Unterrichtswesen und Ausbildung diese Entscheidung im Voraus schriftlich mitteilen.

Sind Kinder mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit auch lernpflichtig?

Die Lernpflicht gilt für alle Kinder, die sich in Belgien aufhalten, ab dem 60. Tag nach ihrer Registrierung in der Gemeinde.

Auch Kinder ohne Aufenthaltserlaubnis haben das Recht, sich bei einer Schule anzumelden. Schulen dürfen Schüler aus diesem Grund nicht zurückweisen.

Können Kinder mit begrenzten Kenntnissen der niederländischen Sprache das erste Jahr des Primarschulunterrichts anfangen?

Schüler können das erste Jahr des niederländischsprachigen Primarschulunterrichts erst anfangen, wenn sie im vorigen Schuljahr den niederländischsprachigen Vorschulunterricht eine Mindestzahl von halben Tagen besucht haben. Wenn sie diesen Vorschulunterricht nicht ausreichend besucht haben, müssen sie durch eine Sprachprüfung nachweisen, dass sie Niederländisch verstehen.

Dies bedeutet nicht, dass die Lernpflicht vorgezogen wird, aber in der Praxis wird es ja Kinder geben, die ein Jahr früher in die Schule gehen werden müssen.