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Jährliche Verkehrssteuer für Personenkraftwagen (PKW)

Die jährliche Verkehrssteuer ist eine regionale Kraftwagensteuer für Fahrzeuge, die Personen oder Güter transportieren. In Flandern zieht das flämische Steueramt die Verkehrssteuer ein.

Bedingungen

Sie sind steuerpflichtig ab dem Datum, an dem Sie ein neues Fahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug beim Amt Eintragung Fahrzeuge (DIV - Immatriculation des véhicules (auf Niederländisch)(öffnet in neuem Fenster)eintragen.

Zur Kategorie Personenkraftwagen (PKW) und andere Fahrzeuge gehören:

  • PKW
  • Fahrzeuge für doppelten Gebrauch (Transport von Personen und Gütern)
  • Langsame Fahrzeuge für doppelten Gebrauch
  • Minibusse
  • Krankenwagen
  • Motorräder (auch Drieräder und Vierräder)
  • Leichte Lastkraftwagen (zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg)
  • Anhänger, Bootanhänger und Wohnwagen von 750 kg bis 3500 kg
  • Wohnmobile
  • Fahrzeuge mit befristetem Nummernschild.

Ermäßigungen und Freistellungen der jährlichen Verkehrssteuer

Ermäßigung sowie Freistellung der jährlichen Verkehrssteuer ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Auf der Webseite des flämischen Steueramtes finden Sie darüber mehr Auskünfte.

Procedure

Nach der Eintragung Ihres Fahrzeugs benachrichtigt das Amt Eintragung Fahrzeuge (DIV - Immatriculation des véhicules) das flämische Steueramt über Ihre Eintragung.

Das flämische Steueramt schickt Ihnen jährlich automatisch einen Steuerzettel, so lange Ihr Fahrzeug eingetragen bleibt.

Sie bezahlen Verkehrssteuer ab dem ersten Tag des Monats der Eintragung. Wenn Ihr Nummernschild im Register gelöscht wird, bezahlen Sie keine Verkehrssteuer mehr.